Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Das ärztliche Gespräch und die Akupunktur werden von der Grundversicherung (KVG) bezahlt. Falls Sie über ein Hausarztmodell versichert sind, ist eine vorgängige Information des Hausarztes nötig.

 

Behandlungen mit dem Akupunkturlaser werden meist von der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin übernommen. Der Anteil der Kostenbeteiligung ist von der Zusatzversicherung abhängig. Eine vorgängige Abklärung wird empfohlen.